Immobilienmakler sind in der Pflicht, bei der Veräußerung von Eigentum und beim Abschluss von Miet- und Pachtverträgen Geldwäsche zu bekämpfen.
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist weiterhin erlaubt. Die Mieterprivatisierung ermöglicht Mietern, zum Immobilieneigentümer zu werden.
Das neue Gesetz zum Bestellerprinzip führt zu Veränderungen bei der Maklerprovision. Die Käufer müssen fortan nur noch maximal 50 % der Maklergebühren tragen.