Im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes sollte ursprünglich ein § 250 im Baugesetzbuch (BauGB) über den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ergänzt werden. Dieser sollte für zunächst fünf Jahre die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten von einer generellen Genehmigung der zuständigen Kommune abhängig machen. Unter Umwandlung versteht die Immobilienbranche die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in einzelne, tatsächlich und rechtlich gegeneinander abgeschlossene Wohnungen. Die Mieterprivatisierung wäre durch den Genehmigungsvorbehalt erheblich erschwert worden.

Nun ist entschieden worden, dass der strenge Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ersatzlos aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden ist.

Durch diese Entscheidung ist es wieder möglich, mehr Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Mieter können durch die Mieterprivatisierung zu Eigentümern ihrer Traumimmobilie werden. Im besten Fall haben sie bei der Umwandlung ein Vorkaufsrecht und erhalten so die Chance zur Bildung von Wohneigentum. Diese Option könnte gezielt durch zum Beispiel eigenkapitalersetzende Darlehen gefördert und unterstützt werden. Das Vorkaufsrecht gibt dem Mieter die Möglichkeit, die Wohnung unter denselben Bedingungen zu kaufen, zu denen ein Erwerber die Wohnung vom Eigentümer kaufen möchte. Wenn der Mieter vom Vorkaufsrechts Gebrauch macht, kann der Mieter die Wohnimmobilien zu den Bedingungen dieses Kaufvertrags erwerben.

Im Mietrecht bestehen bereits solide soziale Leitplanken, die auch im Fall der Umwandlung in Eigentumswohnungen greifen. Heute beträgt der Kündigungsschutz bereits schon zehn Jahre. Auch nach dieser Zeit kann der Eigentümer nicht einfach kündigen, sondern muss einen Eigenbedarf haben und diesen zudem nachweisen können. Die Rechtsprechung zum Schutz von Mietern ist diesbezüglich streng ausgelegt.

"Mieterprivatisierung möglich: Umwandlungsverbot aus Baulandmobilisierungsgesetz gestrichen" wurde am 03.11.2020 von Wohnwerte Hamburg veröffentlicht und am 04.11.2020 zuletzt aktualisiert.